Arbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Arbeitgeber beraten wir sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Als Beispiel unserer Tätigkeiten sind hier die Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Beratung im Zusammenhang von Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen, sowie Abmahnungen bei etwaigem Fehlverhalten von Arbeitnehmern sowie die interessengerechte Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere Kündigungsschutzklagen, zu nennen.

Bei Angestellten und Arbeitnehmern bildet ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit die anwaltliche Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.

In diesem Zusammenhang erörtern wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und führen bei entsprechender Mandatierung den Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.

Daneben bildet die Beratung im Zusammenhang mit sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechtsfragen, wie insbesondere Fragen zu Lohnansprüchen und Lohnabrechnungen, Fragen im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit, Urlaubsansprüchen und Abmahnungen, ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.